Apostille

Deutsche Urkunden werden in Russland nur anerkannt, wenn sie „rechtlich bestätigt“ bzw. „legalisiert“ sind. Für Sie bedeutet dies, dass die Echtheit Ihrer Dokumente gesondert bestätigt werden muss, auch wenn diese von einem deutschen Amt ausgestellt wurden.

Diese Bestätigung erfolgt in Form der Apostille. Dasselbe gilt auch entsprechend für die Anerkennung russischer Urkunden in Deutschland.

Sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die Russische Föderation sind beides Vertragsstaaten des „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ vom 05.10.1961. Durch diesen Staatenvertrag sind öffentliche Urkunden von der Legalisation befreit. An die Stelle einer Legalisation tritt eine Apostille.

Für Deutschland trat dies am 13.2.1966 und für Russland am 31.5.1992 in Kraft.

Die Apostille kommt in Form eines großen Stempels daher, der nur von authorisierten Behörden vergeben werden darf und … wie so oft … Geld kostet. In diesem Stempel werden einige Informationen handschriftlich ergänzt die ebenfalls bei der Behörde hinterlegt werden. Wenn die Worte „Apostille Convention De La Haje du 5  Octobre 1961“ zu lesen sind, handelt es sich tatsächlich um eine Apostille. Sie wird stets auf dem Originaldokument, oder falls nicht möglich, auf einem mit dem Original unlösbar verbundenen Blatt angebracht.

Um eine Apostille zu erhalten, müssen Sie zunächst die für Sie zuständige Apostillebehörde herausfinden. Am einfachsten erfahren Sie das bei derjenigen Stelle, die das zu beglaubigende Dokument ausgestellt hat. Häufig handelt es sich hier um Ihre zuständige Bezierksregierung.

Bitte beachten Sie, dass Botschaften und Generalkonsulate keine Apostillen erteilen. Und denken Sie daran, dass die mit einer Apostille zu versehende Urkunde im Normalfall auch übersetzt werden muss!

Anbieter

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Ich habe weder Erfahrung mit den genannten Anbietern, noch bekomme ich irgendeine Art von Vergütung für die Auflistung! Wer hier aufgelistet werden will, schickt mir einfach eine Email