Verpflichtungserklärung für Visa-Einladung

Verpflichtungserklärung für Visa-Einladung

Wenn Sie einen russischen Besucher zu sich einladen wollen, benötigen Sie eine Verpflichtungserklärung, welche dem Besucher zugeschickt wird. Diese Erklärung muss in der deutschen Botschaft zur Beantragung des Visums vorgelegt werden.

Oder anders: Die Verpflichtungserklärung wird benötigt um in Russland ein Visum für den Besuch in Deutschland zu beantragen.

Wieso das ganze?

Vor der Beantragung des Visums ist es also erforderlich, eine Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Ausländerbehörde (Ausländeramt Ihrer Stadt) abzugeben. In Bonn z.B. kann diese direkt im Stadthaus abgegeben werden. In dieser Erklärung verpflichten Sie sich, für alle eventuell entstehenden Kosten auzukommen. Dazu gehören u.a.:

  • Wohnung und der Bedarf für das tägliche Leben
  • Versorgung im Krankheitsfall / bei Pflegebedürftigkeit
  • Aufwendungen für die Rückreise
  • Kosten für eine Abschiebung

Sollte also eine unvorhergesehene Situation auftreten und es entstehen Kosten die z.B. nicht vom Besucher getragen werden (können), so ist der Staat berechtigt, diese Ihnen in Rechnung zu stellen.

Was wird benötigt?

Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung müssen folgende Dokumente vorliegen:

  • Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum (Grundbuch, Kaufvertrag)
  • Einkommennachweis
  • Versicherungsnachweis für den Besucher
  • und den eigenen Personalausweis(!) nicht vergessen

Der Versicherungsnachweis ist seit dem 01. Juni 2004 für Besucher aus Russland für die Beantragung des Besuchervisums erforderlich.

Desweiteren werden folgende persönliche Daten des Besuchers benötigt:

  • Familiename, Vorname
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Ausweisnummer des Reisepasses der eingeladenen Person (damit ist der russische Auslandspass gemeint!)
  • Adresse/Wohnort im Heimatland
  • Verwandtschaftsbeziehung mit dem Verpflichtungserklärenden bzw. der einladenden Person
  • Name, Vorname und Geburtstag der begleitenden Personen (Ehegatte und/oder Kinder)
  • Anschrift der Wohnung, in der die Unterkunft sichergestellt wird

Bitte beachten Sie das bei älteren Dokumenten die Schreibweise teilweise variieren kann (bei älteren wurde der Name französisch geschrieben).

Bonitätsprüfung

Um eine Verpflichtungserklärung überhaupt abgeben zu können, muß man nachweisen das man genügend finanzielle Mittel hat um den Besucher empfangen zu können. Hier wird von Nettolohn die Miete abgezogen und der Restbetrag herangezogen um die Bonität zu überprüfen.

Die Grenze liegt hier bei einer eingeladenen Person bei ca. 600 Euro und bei zwei Personen bei ca. 800 Euro. Der Einladende darf nicht Sozialhilfeempfänger sein. Eigentlich logisch, da ja ansonsten im Falle der persönlichen Haftung der Staat einspringen müßte.

Maximale Dauer

Die Einladung gilt für maximal 90 Tage im Kalenderhalbjahr. Sie müssen bei Abgabe der Verpflichtungserklärung den Zeitraum kennen, in dem Ihr Besuch hier sein wird. Dies ist übrigens auch wichtig um die Krankenversicherung abschliessen zu können.

Kosten

Wie soll es auch anders sein, unser Staat will dafür natürlich Geld haben:

eine Verpflichtungserklärung kostet 25 €.

Wobei man für Ehepartner auch mit einer Verpflichtungserklärung auskommt. Also zahlen Sie für die Einladung eines Ehepaars auch 25 €.

Was kommt danach?

Danach müssen Sie die original Verpflichtungserklärung inklusive des Versicherungsscheins nach Russland schicken. Da es sich hier um Original Dokumente handelt, ist es empfehlenswert ein Einschreiben zu wählen.

Ihre Besucher müssen diese Dokumenten UNBEDINGT mit zur deutschen Botschaft nehmen. Den Rest sollte Ihr Besucher am besten direkt telefonisch mit der Botschaft klären.

Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: