Urlaub in Russland – Visum & Reisen

Urlaub in Russland – Visum & Reisen

Für alle Deutschen die nach Russland reisen wollen, die freudige Nachricht über das Visaerleichterungsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation vom 25.05.2006 (Inkrafttreten am 01.06.2007) als PDF Download.

Was brauche ich für ein Visum?

Um ein Visum für Russland zu bekommen sind folgende Unterlagen notwendig:

Die weiter benötigten Unterlagen hängen vom Status des Einreisenden ab. So wird zwischen Touristen (Pauschalreisen), Privatreisenden, Geschäftsleuten u.a. unterschieden.

Privatereisende (z.B. Besuch Angehöriger) benötigen weiterhin:

  • Einladung des Gastgebers bzw. der Behörden der besuchten Stadt

Hier finden Sie Informationen über Gebühren und Antragszeiten.

Reisekrankenversicherung

Da ich bereits mehrfach in Russland war, weiss ich das die Reisebüros gerne teurere Versicherungen verkaufen als notwendig ist. Vergesst die Versicherungen die nach einer bestimmten Anzahl Tage gestaffelt sind.

Es gibt eine Jahres-Krankenversicherung für 9,50€, die reicht. Für 3 Wochen kann man auch locker 35-60€ bezahlen OHNE mehr davon zu haben (solange man nicht wirklich vor hat krank zu werden). Für den reinen Visaantrag reichen die 9,50€ aus. Fragt im Reiesbüro nach „Jahres-Reiseversicherung ohne RRV“. Ich hab meine bei der „Europäische Reiseversicherung AG“ abgeschlossen. Diese Versicherung wird auf den Botschaftsseiten auch als anerkannt eingestuft.

Wichtig ist, das das Deutsche Versicherungsunternehmen in Russland anerkannt wird (zur Liste der anerkannten Gesellschaften).

Einreise mit Tieren nach Russland

Sie wollen Ihr Haustier, Ihren Hund oder Ihre Katze mit auf eine Reise nach Russland nehmen? Kein Problem, es bedarf aber natürlich einiger Unterlagen und Voruntersuchungen durch einen Amtsveterinär.

Seit 1. Oktober 2004 ist eine EU-Verordnung über die Veterinärbedingungen für die Mitnahme von Heimtieren in Kraft, die der Vermeidung von Tollwut dient. Wenn Sie Ihr Haustier auf die Reise mitnehmen möchten, müssen Sie sich über die Einreisebestimmungen informieren. Sie können Sie zum einen als Startlektüre die Verordnung durchlesen, sollten sich vor der Buchung aber dennoch auch bei der Botschaft und bei Ihrem (Amts-)Tierarzt, Veterinäramt oder der Grenzkontrollstelle erkundigen, da sich immer kurzfristige Änderungen ergeben können.

Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Änderung der Richtlinie 92/65/EWG des Rates: http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=de&numdoc=32003R0998&model=guichett

HINWEIS

Dieser Überblick erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann für Deutsche ohne russische Angehörige/Ehepartner, Studenten, geschäftlich Reisenden u.a. Personengruppen andere Regelungen geben … diese Liste soll nur bei der ersten Einschätzung/Information helfen.